INFOSEITE ANHÄNGER MIETEN für Chemnitz, Zwickau, Erzgebirge
Anhängervermietung | Pkw Anhänger mieten | Chemnitz | Zwickau |Erzgebirge. Preiswerte Mietanhänger aller Klassen, offene Kastenfahrzeuge, Kofferanhänger, Kippanhänger, Fahrzeugtransportanhänger u.v.a..
Achten Sie bei der Auswahl Ihres Mietanhängers auf die dafür benötigte Führerscheinklasse und auf die Anhängelast des Zugfahrzeuges:
Hier ein paar Info`s vorab, welche für das Fahren mit Anhänger wichtig sind. Oft werden wir gefragt, was darf ich denn überhaupt anhängen ?
Die passende Führerscheinklasse vorausgesetzt, ist die in Ihrem Fahrzeugschein angegebene Anhängelast entscheidend.
Es wird unterschieden zwischen einer Anhängelast für auflaufgebremste Anhänger und für ungebremste Anhänger.
Bei ungebremsten Anhängern handelt es sich meistens um Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 750 kg. Pkw-Anhänger mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse sind auflaufgebremst.
Ihre maximale Anhängelast für ungebremste Anhänger finden Sie im Fahrzeugschein unter Punkt O.2 für gebremste Anhänger unter O.1.
Um ein Überschreiten der Anhängelast zu verhindern, sollten Sie das Leergewicht des Anhängers, sowie auch das Gewicht Ihres Ladegutes wissen. Denn Leergewicht des Anhängers + Ladegut sollte Ihre freigegebene Anhängelast nicht übersteigen.
Alle, die entweder Ihren Führerschein vor 1999 erworben haben oder aber die Führerscheinklasse BE nachträglich erworben haben, können die Fahrzeuggespanne PKW+Anhänger bedenkenlos führen. Ganz gleich ob Einachs -oder Doppelachsanhänger.
Anders stellt sich dies dar, sollten Sie nur in Besitz der Führerscheinklasse B sein. Hier gilt, das zulässige Gesamtgewicht (siehe Fzg.-Schein F.1) des Zugfahrzeuges + das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers dürfen 3,5 Tonnen nicht überschreiten.
Hier ist Vorsicht geboten, sonst fahren Sie ohne gültigen Führerschein.
Zwei Beispiele:
- Sie mieten bei uns einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1300 kg - Somit darf die zulässige Gesamtmasse Ihres Zufahrzeuges max. 2200 kg betragen. Hierfür reicht die FS-Klasse B völlig aus.
- Sie mieten bei uns einen Doppelachanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2500 kg - Somit dürfte Ihr Zugfahrzeug eine zulässige Gesamtmasse von 1000 kg nicht überschreiten. Sonst benötigen Sie die FS-Klasse BE.
Ungebremste Anhänger bis 750 kg dürfen immer mit Führerscheinklasse B gezogen werden, unabhängig des zulässigen Gesamtgewichtes des Zugfahrzeuges.
Geschwindigkeit: 80 km/h bzw.100 km/h Regelung
Grundsätzlich gilt in Deutschland für Anhängergespanne innerorts max. 50 km/h , außerorts max. 80 km/h
Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine 100 km/h Zulassung bei der zuständigen Verkehrsbehörde beantrag werden.
Mit ihr dürfen Sie mit dem Anhängergespann auf Autobahnen und Kraftfahrstrassen (außer Landstrassen ) bis max. 100 km/h fahren.
Hierfür gibt es aber folgende Anforderungen an Ihr Zugfahrzeug sowie an den Anhänger:
- Das Zugfahrzeug darf eine maximale zulassige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschreiten
- Das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgestattet sein.
- Die Anhängerreifen müssen mindestens die Geschwindigkeitsklasse L bis 120 km/h aufweisen und dürfen nicht älter als 6 Jahre sein.
- Eine 100 km/h Plakette muss sich am Heck des Anhängers befinden.
- Gebremste Anhänger müssen mit Radstossdämpfern ausgestattet sein.
Andere Länder andere Sitten, bitte informieren Sie sich über die entsprechenden Regelungen für Ihr Reiseland. Diese weichen meistens von den deutschen Regelungen ab.
Das sichere Ankuppeln des Anhängers ist zwingend zu prüfen!
Hektik ist hier fehl am Platz!
- Beachten Sie, dass der kleine Pfeil an der Kugelkupplung immer auf grün zeigt. Das diese richtig auf dem Kugelkopf eingerastet ist.
- Legen Sie das Abreisseil über Ihre Anhängerkupplung. Wenn Ihre Anhängerkupplung eine spezielle Öse dafür hat, benutzen Sie zwingend diese.
- Pkw-Zugkupplungen für Anhänger werden nach DIN 74058 bzw. ISO 1103 mit einer Höhe von 430 ± 35 mm verbaut. Dadurch muss sich auch die Höhe des Kugelkopfes im Maßbereich zwischen 395 - 465 mm befinden.
Winterreifenpflicht bei Pkw - Anhängern ?
In Deutschland besteht für Pkw-Anhänger keine Winterreifenplicht. Bei unseren Nachbarländern wie Österreich zum Beispiel gilt diese. Vergewissern Sie sich vor Reiseantritt über die Gesetzmäßigkeiten hierzu. In vielen Fällen sind die Anhängerfahrzeuge aber mit M+S Reifen ausgerüstet. Fragen Sie hierzu Ihren Anhängervermieter.
Wichtiger Hinweis in eigener Sache.
Wir sind verpflichtet Ihren Führerschein zu prüfen, bitte prüfen Sie daher im Vorfeld die Fahrzeugklasse. Sind Sie unsicher, rufen Sie einfach an.
Als Faustregel kann man sagen, für diejenigen die den Führerschein vor 1999 erworben haben, kein Problem Sie haben freie Auswahl. Für die "Jüngeren" gilt, bitte prüfen.